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Kirchengemeinderat

Der Kirchengemeinderat ist das Leitungsgremium der Kirchengemeinde und ist als solches gemeinsam mit dem Pastor verantwortlich für
- die Sicherstellung der Gottesdienste
- die Sicherstellung der Erfüllung kirchlicher Aufgaben (wie z.B. Konfirmationsunterricht)
- Personal
- Bauwesen und Liegenschaften
- Finanzen

Dazu vertritt der KGR in Gestalt seines/seiner Vorsitzenden die Kirchengemeinde nach außen, u.a.
als Gegenüber der Kommunen sowie der Vereine und Verbände vor Ort.

Unser Kirchengemeinderat ist wieder vollzählig: Als Nachfolgerin für die aus

persönlichen Gründen zurückgetretene Sabrina Folster hat der KGR in seiner

Julisitzung Frau Heidrun Bernhard gewählt. 

Foto:  Jürgen Müller-Tischer

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